Kredite und Förderungen

Ein Holzhaus erfolgreich finanzieren

Am Anfang eines Holzbau-Projekts steht eine solide Finanzierung. Dies gilt natürlich sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Bestandsbauten. Einige besondere Finanzierungsaspekte sollten Holz-Bauherren kennen.

Richtig finanzieren beim richtigen Institut

Grundsätzlich unterscheidet sich die Finanzierung eines Holzhauses nicht von der eines Beton- oder Fertighauses: In der Regel bildet ein Kredit die Grundlage für den Grundstückserwerb sowie die Bau- und Ausstattungskosten. Bei Immobilienkrediten erwarten die meisten Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 20%, eher selten ist eine Vollfinanzierung der Fall. Eine Holzimmobilie kann sowohl über einen Kredit finanziert als auch beliehen werden.

Generell gibt es beträchtliche und für die Gesamtkosten relevante Unterschiede in den Kreditbedingungen, insbesondere bei Zinssätzen, Laufzeiten und der Eigenkapitalberechnung. So zählen manche Banken auch Förderdarlehen der KfW, Bauspardarlehen und sogar Eigenleistungen zum vorhandenen – also nicht bankseitig zu finanzierenden – Baukapital. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, mehrere durchgerechnete Angebote für das geplante Holzhaus einzuholen und die Konditionen gründlich zu vergleichen, ehe man sich für den besten Finanzierungspartner entscheiden.

Schnelle Übersicht: der Online-Fördermittelrechner

Für Neubau, Ausbau und energetische Sanierungsmaßmahmen steht eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Verfügung. Bund, Länder und Gemeinden bieten beispielsweise zinsgünstige Kredite und Zuschüsse in unterschiedlichem Umfang an. Der interaktive Fördermittelcheck verschafft Ihnen kostenlos einen schnellen ersten Überblick über die Maßnahmen, die für Ihr individuelles Vorhaben in Frage kommen:

Fördermittel optimal nutzen

Eine wichtige unterstützende Rolle bei der Finanzierung eines Holzhauses spielen Fördermittel, die Hausbesitzer in Anspruch nehmen können. Mit ihnen lässt sich sowohl sich die benötigte Eigenkapitalmenge als auch die Gesamtzinssumme verringern, die über eine Kreditlaufzeit aufgebracht werden muss. Interessant und gefragt sind vor allem die Förderprogramme der bundeseigenen KfW-Bank und der BAFA. Sie können für Neubauten von Holzhäusern, den Erwerb fertiger neuer Immobilien oder für Sanierungen genutzt werden.

Das öffentliche Förder-Portfolio umfasst zum Beispiel zinsgünstige Kredite, attraktive Tilgungszuschüsse und weitere Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen; hinzu kommen Boni für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und finanzielle Unterstützung der Baubegleitung durch Experten. In 2021 stellt der Bund die Förderangebote der KfW- und BAFA-Programme so um, dass sie einfacher als in den letzten Jahren zu erlangen sind. Sie werden in der „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Darüber hinaus gibt es auch noch zahlreiche, in Art und Umfang unterschiedliche regionale Förderangebote.

Ein entscheidendes Kriterium für die Zuteilung und das Volumen von BEG-Fördermitteln ist, dass das Gebäude die Kriterien für eine der Effizienzhaus-Stufen „EE“ erfüllt: Je energieeffizienter, desto umfangreicher fällt die Förderung aus. Beim Bau von Holzhäusern lassen sich diese förderrelevanten Anforderungen problemlos erreichen.

Auch für den seniorengerechten Umbau einer Immobilie stehen spezielle Förderprodukte bereit. Damit werden z. B. die Entfernung von Schwellen, Wänden und Durchgängen oder Komfort-Terrassenlösungen unterstützt. Wichtig: Jede Förderung muss unbedingt vor Beginn des Bauprojekts beantragt werden, die Regeln schließen nachträgliche Fördermaßnahme definitiv aus.

Besonderheiten kennen

Was Beständigkeit und Werterhalt anbetrifft, können heute Holzhäuser leicht mit herkömmlichen Bauten mithalten. Meist verläuft auch der Finanzierungsprozess wie bei Massivhäusern. Vereinzelt aber stoßen Holz-Bauherren immer noch auf Vorbehalte bei einzelnen Kreditinstituten, deren Finanzierungsberater bautechnisch und -rechtlich nicht auf neuestem Stand sind.

Richtig ist: In allen Bereichen der Werterhaltung und Sicherheit liegen die Qualitäten von Holzhäusern nachweislich schon seit Jahrzehnten auf gleichem Niveau wie die vergleichbarer Massivbauten. Die Brandschutzklassen A und B sowie die Feuerwiderstandsklassen F30, F60 und F90 gelten prinzipiell für alle Bauweisen gleichermaßen. Es gibt also für die Banken keinen faktischen Grund, die Sicherheit einer Holzimmobilie pauschal in Frage zu stellen oder dem Bauherrn weniger günstigere Konditionen zu offerieren – mit gutem Grund baut auch die sicherheitsbewusste öffentliche Hand zunehmend mit Holz.

Ein anerkannter und von Kreditinstituten akzeptierter Nachweis für die Sicherheit eines geplanten Holzhauses ist das RAL-Gütezeichen. Dieses wird nach sorgfältiger Prüfung Herstellern erteilt, deren Holzbauten anspruchsvollsten Vorgaben entsprechen.